AGB
THE LUKE UG (haftungsbeschränkt)
Mühlenstr. 8a
14167 Berlin
Mit Erwerb eines Veranstaltungstickets zum „SIO Festival“ gelten berechtigend und verpflichtend die hier folgenden AGB. Die AGB klären die rechtliche Beziehung zwischen dem Veranstalter der „THE LUKE UG“ und dem Ticketkäufer.
1. Altersbeschränkungen
Das FESTIVAL SIXTEEN. darf ausschließlich von Personen über 16 Jahren besucht werden.
2. Weiterverkauf des Festivaltickets
Ein Weiterverkauf ist möglich, jedoch darf kein Preis verlangt werden, der über dem regulären Ticketpreis für das jeweilige Event liegt.
3. Hausordnungen
Mit Kauf eines Festivaltickets stimmt der Ticketkäufer automatisch auch den Haus- und Nutzungsordnungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Event-Location zu.
Weiterhin werden folgende Nutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:
a. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ist jederzeit bei Aufforderung des Ordnungspersonals nachzuweisen. Dies erfolgt durch das Vorzeigen des Veranstaltungstickets.
b. Gelingt einer Person, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, der Nachweis des berechtigten Aufenthalts nicht, kann diese des Geländes verwiesen werden. Ein Wiedereinlass ohne den Nachweis einer Zugangsberechtigung ist ausgeschlossen.
c. Die Mitnahme von Glasbehältern, Flaschen, Haustieren, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Megaphonen, Waffen (oder als Waffen nutzbare Gegenstände), Laserpointer sowie Selfiesticks ist untersagt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Am Einlass werden durch das Sicherheitspersonal Kontrollen durchgeführt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
d. Werbung und Druckschriften dürfen nicht verbreitet werden.
e. Der Verkauf von Waren ist nicht gestattet.
Rollstuhlfahrern stehen aus Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer müssen sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei dem Veranstalter anmelden und Erhalten mit der Anmeldung weitere Informationen.
4. Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis
Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht den Zugang zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern oder einen Veranstaltungsverweis auszusprechen. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere ein stark alkoholisierter Zustand, offensichtlicher Drogeneinfluss und/ oder aggressives Verhalten. Liegt dabei das Verschulden bei dem Ticketkäufer, entfällt der Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises.
Bei Verlassen der Veranstaltung verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Aus organisatorischen Gründen ist ein Wiedereinlass nicht möglich.
5. Örtliche und/ oder zeitliche Verlegung der Veranstaltung / Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung zeitlich und örtlich zu verlegen. Der Veranstalter darf diese Entscheidung nicht willkürlich treffen, sondern muss diese begründen. Zu möglichen Gründen zählen insbesondere behördliche Auflagen, höhere Gewalt oder wirtschaftliche Entscheidungen. Das Veranstaltungsticket behält dabei seine Gültigkeit. Eine Rückgabe des Veranstaltungstickets ist in diesem Fall nicht möglich.
Bei Ausfall der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die Kosten des Veranstaltungstickets, abzüglich etwaiger Gebühren.
Programmänderungen sowie das Streichen einzelner Künstler aus dem Programm lösen keine Ansprüche gegen den Veranstalter aus, solange die Änderungen im Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
Muss die Veranstaltung im laufenden Betrieb abgebrochen werden (z.B. technische Gründe, behördliche Anordnungen), hängt die Rückerstattung des Ticketpreises von der bis zum Abbruch der Veranstaltung erbrachten Leistung ab.
Das 14tägiges Widerrufsrecht gilt laut §312G Abs. 2 Nr. 9 BGB für den Kauf von Tickets für Konzerte und Festivals nicht.
6. Urheberrecht, Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht. Ton,-Video- und Bildaufnahmen sind nur für den privaten Bereich gestattet. Das Mitbringen von professionellem Foto- und Videoequipment sowie Tonaufnahmegeräten ist nicht gestattet.
Mit dem Betreten der Veranstaltungslocation willigt der Besucher unwiderruflich ein, dass er/ sie als Besucher der Veranstaltung in Form von Bild, Ton und Video aufgenommen werden darf. Die Aufnahmen werden auf den sozialen Kanälen und der Website des Veranstalters veröffentlich. Dieses Recht erhalten auch die Partner des Veranstalters.
7. Haftungsbeschränkungen
a. Der Veranstalter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften bei Eintritt eines Schadens nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht für vertragswesentliche Pflichten, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Abgabe einer Garantie. Der Schadensersatzanspruch für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden soweit nicht gleichzeitig einer der vorgenannten Fälle gegeben ist. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung regelmäßig vertraut wird und vertraut werden darf.
b. Der Veranstalter haftet bei Verlusten oder Schäden von Gegenständen durch Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Ereignissen nicht. Die Ausnahmen der Haftungsbeschränkungen unter Punkt 7a. gelten entsprechend.
8. Anwendbares Recht
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
9. Wichtige Hinweise
a. Hörschutz
Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Gefahr von Hör- und andere Gesundheitsschäden durch den Lärmpegel von Musikveranstaltungen hin. Unmittelbare Nähe zu den Lautsprechern sollte dringend vermieden werden. Absperrungen sind dahingehend zu beachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln in näherer Umgebung der Lautsprecher wird nachdrücklich empfohlen. Ohrstöpsel sind am Eingang erwerbbar.
b. Eintritt
Der Eintritt ist nur mit einem Originalticket möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Eintrittskarte nur bei bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
c. Verloren gegangene Gegenstände
Der Veranstalter übernimmt für mitgebrachte und verloren gegangene Gegenstände keine Haftung. Achten Sie auf ihre mitgebrachten Gegenstände.
EINLASS AB 16 JAHREN
Der Einlass zum FESTIVAL SIXTEEN ist allen Gästen ab 16 Jahren gestattet.
ohne Muttizettel bis 00:00 Uhr feiern!
Alle Gäste, die in der Festivallocation von 20:00 - 00:00 Uhr feiern möchten, können nur mit einem Ausweis feiern gehen, müssen jedoch unaufgefordert um 00:00 Uhr die Location verlassen.
mit Muttizettel die ganze Nacht feiern!
Alle Gäste, die in der Festivallocation ab 20:00 Uhr die ganze Nacht Nacht bleiben möchten, benötigen einen ausgefüllten Muttizettel + Ausweiskopie der Eltern + volljährige Begleitperson (18 oder älter). Eine Begleitperson ("Mutti") darf max. 3 Personen zum Festival begleiten.
WICHTIGE INFOS
Kesselhaus & Maschinenhaus
Knackstraße 97 | 10435 Berlin
Abendkasse und Gästeliste
Der Einlass zum FESTIVAL SIXTEEN ist auch für Gäste ohne Vorverkaufsticket möglich.
Garderobe
Es gibt vor Ort ausreichend Kapazitäten für eure Jacken, Mäntel oder Taschen